Radlader auf Straßen fahren - das müssen Sie wissen
Wenn Sie einen Radlader im öffentlichen Straßenverkehr fahren wollen, erfordert dies besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Straßentauglichkeit und der Einhaltung von Verkehrsregeln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Zulassungsvoraussetzungen und Führerscheinanforderungen Sie erfüllen müssen, um einen Radlader sicher und legal auf der Straße zu fahren.
Darf man einen Radlader auf der Straße fahren?
Rechtliche Rahmenbedingungen
Einen Radlader darf man nur unter bestimmten Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Allerdings können diese Regelungen je nach Bundesland variieren. Grundsätzlich müssen die Verkehrsregeln eingehalten werden und eine entsprechende Zulassung vorliegen. Ein Radlader ist definitionsgemäß „keine für den Straßenverkehr zugelassene Maschine“. Trotzdem gibt es Ausnahmen, die es unter bestimmten Bedingungen erlauben, die Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu fahren.
Zulassungsvoraussetzungen
Um einen Radlader im öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt und notwendige Dokumente eingereicht werden. Dies umfasst unter anderem den Nachweis der Straßentauglichkeit und die Einhaltung aller relevanten Verkehrsregeln. Ein Radlader muss eine Betriebserlaubnis nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besitzen, um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen. Dazu gehört unter anderem, dass die Maschine mit entsprechender Beleuchtung und Kennzeichen ausgestattet ist.
Radlader bis 20 km/h:
Handelt es sich um einen Radlader mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, ist das Gerät zulassungsfrei. Es ist also vom Zulassungsverfahren ausgenommen, das für andere Kraftfahrzeuge verpflichtend ist. Obwohl damit die Verpflichtung zur regelmäßigen Hauptuntersuchung ebenfalls entfällt, ist für Radlader eine jährliche Überprüfung nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft erforderlich.
Radlader über 20 km/h:
Während Radlader mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h nur eine Betriebserlaubnis benötigen, gelten für Radlader mit über 20 km/h strengere Regeln: Diese Fahrzeuge sind im Sinne der KFZ-Steuerbefreiung ebenfalls zulassungsfrei, allerdings ist für sie ein amtliches Kennzeichen (grün) der örtlichen Zulassungsbehörde erforderlich. Für solche Maschinen wird eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ausgestellt.
Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Radlader
Die wichtigste Voraussetzung für das Fahren auf öffentlichen Straßen ist bei zulassungsfreien Radladern die allgemeine Betriebserlaubnis. Sie ersetzt die Zulassungsbescheinigung und gilt als Nachweis dafür, dass der Radlader grundsätzlich für den definierten Einsatz geeignet ist. Da es in Deutschland keine einheitliche Form der Betriebserlaubnis gibt, eignen sich folgende Dokumente für diesen Zweck:
- Konformitätserklärung (CoC)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ausgestellt durch das Kraftfahrt-Bundesamt
- TÜV- oder DEKRA-Gutachten nach § 13 EG-FG oder § 21 StVZO
Aber passen Sie auf:
Der Anhängerbetrieb ist für alle Radlader-Typen nur dann erlaubt, wenn
- die Baumaschine über eine geprüfte Kupplung verfügt
- und die Anhänge- und Stützlast in der Betriebserlaubnis oder Zulassungsbescheinigung eingetragen sind.
Der Transport von Personen oder Gütern ist im öffentlichen Raum ausnahmslos verboten.
Welchen Führerschein braucht man für einen Radlader?
Um einen Radlader im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Führerscheinklasse. Die erforderliche Klasse hängt von der Größe und dem Gewicht des Fahrzeugs ab. Häufig benötigte Klassen sind L, T, B und C. Die Klasse L ist für kleine land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge geeignet, während die Klassen B und C für größere Baumaschinen erforderlich sind. Für Radlader bis zu 20 km/h ist ein Führerschein der Klasse 5 oder L erforderlich. Für angemeldete Radlader über 20 km/h gilt die Gewichtsbeschränkung. Dies bedeutet, dass die erforderliche Führerscheinklasse vom zulässigen Gesamtgewicht der Baumaschine abhängt.
Radlader fahren im Straßenverkehr: Sicherheitsmaßnahmen und Tipps
Beim Fahren eines Radladers im Straßenverkehr sind bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Dazu gehören das richtige Anlegen von Sicherheitsgurten, die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs und die Einhaltung aller Verkehrsregeln. Zudem sollte die Maschine mit Warnleuchten ausgestattet sein, um im Straßenverkehr besser sichtbar zu sein.
Für alle Radlader-Typen gilt außerdem die Mitführungspflicht folgender Ausrüstung:
- Verbandskasten
- Warnweste und Warndreieck
- Warnleuchte ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
- Unterlegkeil ab vier Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
Wie bereite ich den Radlader zum Fahren vor?
Bevor der Radlader die Baustelle verlässt und auf öffentlichen Straßen fahren kann, sind mehrere Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehört das Anbringen eines Schildes mit dem Vor- und Nachnamen sowie dem Wohnort des Besitzers auf der linken Seite des Fahrzeugs. Firmen vermerken auf dem Schild die Firmendaten. Für Radlader unter 20 km/h sind Geschwindigkeitsschilder mit dem Aufdruck 20 km/h auf der linken und rechten Seiten sowie hinten verpflichtend. Radler über 20 km/h müssen angemeldet sein und brauchen daher ein (grünes) Kennzeichen.
Herausforderungen beim Radlader fahren
Zu den häufigsten Herausforderungen beim Fahren eines Radladers im Straßenverkehr gehören enge Straßen und stark befahrene Bereiche. Praktische Tipps umfassen das Vermeiden von Stoßzeiten und das Nutzen von weniger frequentierten Routen. Auch die Kenntnis der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Radlader auf öffentlichen Straßen ist wichtig, um Bußgelder und Unfälle zu vermeiden. Decken Sie vor der Abfahrt zudem alle scharfkantigen Teile ab und nutzen Sie für die Schaufel des Fahrzeugs einen Zahnschutz. So gesichert ist die Baumaschine für den öffentlichen Verkehr gut vorbereitet.
Alternative Transportmöglichkeit für Radlader
Wenn das Fahren im Straßenverkehr nicht möglich oder sinnvoll ist, kann der Transport eines Radladers auf einem Anhänger eine gute Alternative sein. Achten Sie darauf, dass der Anhänger entsprechend gesichert und für den Transport zugelassen ist. Der Radlader sollte ordnungsgemäß verzurrt werden, um ein Verrutschen während des Transports zu verhindern.
Haftung und Versicherung für Radlader auf Straßen
Für zulassungsfreie Radlader besteht keine Versicherungspflicht. Wenn Sie einen Radlader mieten, liegt das Schadensrisiko oft beim Mieter, also bei Ihnen selbst. Klären Sie dies bei der Anmietung, um sicherzustellen, welche Vertragspartei die Risiken abdeckt. Als privater Mieter decken Sie die Risiken über Ihre private Haftpflichtversicherung ab, sofern dies im Vorfeld mit Ihrem Versicherer geklärt wurde. Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit
Das Fahren eines Radladers im Straßenverkehr erfordert die Einhaltung von Zulassungsvoraussetzungen, Führerscheinanforderungen und Verkehrsregeln. Durch die Beachtung dieser Vorgaben und die Anwendung praktischer Sicherheitsmaßnahmen können Sie sicher und legal unterwegs sein.
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