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Anhängelast – Welche Baumaschine darf ich auf einem Anhänger abholen?

Bevor man sich für die Selbstabholung einer Baumaschine von klarx mit einem Anhänger entscheidet, sollte man die Frage um die Anhängelast klären: Welche Anhängelast darf ich in der Kombination aus meinem Führerschein und meinem Fahrzeug ziehen?

 

Grundsätzlich müssen bei der Abholung mit dem Anhänger zwei Faktoren beachtet werden. Einerseits musst Du mit Deiner Fahrerlaubnis den jeweiligen Anhänger führen dürfen. Andererseits ist entscheidend, ob Dein Fahrzeug eine ausreichende Anhängelast aufweist, um eine Baumaschine abzuholen. Bitte beachte zudem immer, dass Deine Anhängerkupplung eine ausreichende Stützlast hat und die Last gleich mäßig auf dem Anhänger verteilt ist.

Anhängelast für Führerscheinklasse B

Besitzten Sie lediglich eine normale PKW-Fahrerlaubnis der Klasse B, dürfen Sie einen ungebremsten Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse 750kg nicht überschreitet. Dies ist ausreichend, um beispielsweise kleinere Geräte wie Rüttelplatten, Stampfer etc. mit einem eigenen Anhänger abholen zu können. Beachteen Sie bitte die zulässige Anhängelast (Punkt O 1./2. in der Zulassungsbescheinigung Teil I) des PKWs.

 

Bei einigen Mietparks können Sie auch Anhänger zur Abholung anmieten. Die Anhänger, die Sie von dem Mietpark erhalten, sind meist gebremst und haben bereits ein Eigengewicht von 400-600kg. Deshalb überschreiten sie in Kombination mit den meisten Mobilgeräten wie Minibagger, Dumper etc. das Gewicht von 750kg deutlich. In diesem Fall sind die Eigenschaften Ihres Fahrzeugs relevant dafür, ob eine Selbstabholung mit einem Führerschein der Klasse B möglich ist.


 

 

Anhängelast: Technische Daten des eigenen Fahrzeugs sind wichtig

Neben Ihrer Fahrerlaubnis spielt das zum Transport genutzte Fahrzeug eine entscheidende Rolle. Hier finden Sie die rechtlichen Bestimmungen der StVZO zu möglichen Anhängelasten.

Fahrzeugschein-Teil-II-1024x537Zulassungsbescheinigung Teil I mit zulässiger Gesamtmasse und zulässiger Anhängelast

 

Sofern die zulässige Anhängelast (Punkt O 1./2. in der Zulassungsbescheinigung Teil I) für den Transport des Gewichts der jeweiligen Maschine und dem genutzten Anhänger ausreichend ist und die Summe der zulässigen Gesamtmassen des PKW und des Anhängers (Punkt F 1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I) 3.500kg nicht überschreitet, können auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Anhänger bewegt werden, die schwerer als 750kg sind. Zudem muss das Leergewicht des Zugfahrzeugs (Punkt G in der Zulassungsbescheinigung Teil I) größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

 

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Zulassungsbescheinigung Teil I mit markierter zulässiger Gesamtmasse F.1 und zulässiger Anhängelast O.1 (gebremst) O.2 (ungebremst)

 

Abschließend beachten Sie bitte, dass Fahrzeuge mit hohen Anhängelasten oftmals auch eine hohe zulässige Gesamtmasse haben. Dadurch wird die zulässige Gesamtmasse von 3.500kg für das Gespann oft überschritten. In diesem Fall ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE oder 3 nötig. Bitte halte Führerschein und Fahrzeugpapiere zur Vorlage bei der Mietstation bereit.

Anhängelast für Führerscheinklasse BE

Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie Anhänger ziehen, deren zulässige Gesamtmasse 3.500kg nicht überschreitet. Beachten Sie bitte die zulässige Anhängelast (Punkt O 1./2. in der Zulassungsbescheinigung Teil I) des PKW. Zusätzlich darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten.

Anhängelast für Führerscheinklasse 3

Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 dürfen Sie Anhänger ziehen, deren zulässige Gesamtmasse 3.500kg nicht überschreitet. Beachten Sie bitte die zulässige Anhängelast (Punkt O 1./2. in der Zulassungsbescheinigung Teil I) des PKW. Zusätzlich darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten.

 

Darüber hinaus berechtigt ein Führerschein der Klasse 3 zum Fahren von kleinen LKW bis 7.500kg zulässige Gesamtmasse sowie einem Anhänger. Die von Ihnen bewegbaren Anhängelasten hängen von dem Datum Ihrer Führerscheinprüfung ab. Bitte informieren Sie sich darüber, welche LKW Sie in Verbindung mit welchem Anhänger bewegen dürfen.

Anhängelast – Kombination aus Führerschein und Fahrzeug

Vor der Selbstabholung müssen einige Fragen zu Anhänger und Fahrzeug geklärt werden. Zusätzlich zu dieser Übersicht können Sie sich auch über die aktuelle Rechtslage beim BMVI und dem ADAC informieren. Sollten Sie sich für eine Selbstabholung entschieden haben, beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur Ladungssicherung.

 

Wir weisen darauf hin, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Anhängelast der Versicherungsschutz erlischt. Zudem wird das Fahren von nicht zulässigen Gespannen mit Bußgeldern und Punkten geahndet. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann können Sie sich an einen unserer klarx-Experten wenden.

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