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Arbeitsbühnen – Brauche ich einen Führerschein?

Brauche ich einen Arbeitsbühnenführerschein? Wir erklären Ihnen alles zu gesetzlichen Vorschriften, Altersbeschränkungen und dem Bedienerausweis

Ist ein Arbeitsbühnenführerschein Pflicht?

In Deutschland gibt es keinen für alle Personen erforderlichen Arbeitsbühnenführerschein. Das heißt, dass man als Privatperson ohne einen Führerschein mit einer Arbeitsbühne arbeiten darf. Wenn man eine Arbeitsbühne mietet, führt der Vermieter eine Einweisung in das Gerät durch, damit eine sichere Bedienung möglich ist.

 

Trotzdem gibt es bei der gewerblichen Nutzung einige Regeln zu beachten. So muss ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung vorgelegt werden. Dies entspricht am ehesten dem, was man als „Arbeitsbühnenführerschein“ bezeichnen könnte. Mitarbeiter müssen vor der Benutzung von Arbeitsmitteln auf mögliche Gefahren hingewiesen werden, das gilt auch für gemietete Objekte. Dieser Vorgang wird als „Unterweisung“ bezeichnet und ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Um eine Hebebühne für einen gewerblichen Zweck bedienen zu dürfen, ist also kein Führerschein erforderlich – eine Unterweisung ist jedoch zwingend notwendig.

 

Für die Unterweisung ist der Unternehmer zuständig, da er am besten beurteilen kann, welche Gefahren ein geplanter Einsatz birgt. Zu dieser Unterweisung gibt es keine Formvorschriften, sie muss aber dokumentiert werden. Außerdem muss der Arbeiter schriftlich zur Benutzung der Hebebühne beauftragt werden. Für den privaten Gebrauch ist keine Unterweisung nötig.

Wer darf eine Hebebühne bedienen?

Eine Arbeitsbühne bedienen darf grundsätzlich jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, in der Bedienung der Arbeitsbühne unterwiesen wurde und seine Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachweisen kann. Auch die geistige, charakterliche und körperliche Eignung ist zu berücksichtigen. Vor allem Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit und gute Reaktionsfähigkeit sind dabei von Bedeutung. Zusätzlich sollte Verständnis für die technischen und physikalischen Zusammenhänge vorhanden sein und verantwortungsbewusst gehandelt werden.

Wann ist ein Bedienerausweis Pflicht? Und was kostet ein Hebebühnenschein?

Auch wenn eine spezifische Ausbildung, die mit einem Bedienerausweis nachgewiesen werden kann, gesetzlich keine Pflicht ist, wird im DGUV Grundsatz 308-008 trotzdem empfohlen, eine solche Ausbildung zu machen. Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen. Am Ende steht jeweils eine Abschlussprüfung, in der eine vorgegebene Zahl an Fehlerpunkten nicht überschritten werden darf. Die Ausbildungsdauer beträgt im Normalfall mindestens einen Tag und bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Ausbildungsnachweis in Form eines Zertifikats. Die Kosten für einen solchen Schein variieren je nach Anbieter, betragen aber ca. 150 bis 300€.

Eine Ausbildung gemäß dem DGUV Grundsatz 308-008 kann unter anderem bei der Dekra (https://www.dekra-akademie.de/de/hebebuehnen-fuehrerschein/), der IPAF (https://www.ipaf.org/de/ipaf-schulung), alpintec (https://www.alpintec.de/ausbildungtraining/sonstige-kurse/unterweisung-zum-fuehren-von-hubarbeitsbuehnen-nach-dguv-g-308-008/) sowie bei vielen im Branchenverband bbi organisierten Händlern und Vermietern von Arbeitsbühnen absolviert werden.

 

Der Bedienerausweis kann auch als Nachweis für eine fachgerechte Unterweisung genutzt werden, der vom Gesetz beim gewerblichen Einsatz gefordert wird. Auch wenn die Ausbildung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es also gute Gründe, diese zu absolvieren. Dadurch können Arbeiter die Hebebühne sicherer und mit geringem Unfallrisiko bedienen.

 

Wer darf eine Arbeitsbühne fahren?

Wer mit einer LKW-Arbeitsbühne auf einer öffentlichen Straße fährt, benötigt zwingend einen Führerschein. Bei kleineren Modellen bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen ist der normale PKW-Führerschein der Klasse B ausreichend. Beträgt das Gewicht über 3,5 Tonnen, so ist ein LKW-Führerschein der entsprechenden Klasse erforderlich (bis 7,5 Tonnen C1 und über 7,5 Tonnen C).

 

Zum Schluss noch einmal ein Überblick über die wichtigsten Punkte zum Bedienen von Arbeitsbühnen:

  • Privat kann jeder eine Arbeitsbühne ohne Führerschein bedienen
  • Bei der Anmietung führt der Vermieter eine Einweisung durch
  • Beim gewerblichen Einsatz ist eine Unterweisung ist zwingend erforderlich
  • Der Bediener muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und seine Befähigung nachgewiesen haben
  • Der Bedienerausweis kann als Befähigungsnachweis genutzt werden, ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben
  • Im Straßenverkehr ist je nach Gewicht ein entsprechender (LKW-)Führerschein Pflicht

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