Baustelleneinrichtung – Wie richtet man eine Baustelle ein?
Bevor auf einer Baustelle das eigentliche Bauprojekt umgesetzt werden kann, muss die Baustelle fachgerecht eingerichtet werden. In diesem Artikel erfährst Du, was man unter dem Begriff “Baustelleneinrichtung” versteht, warum ein Baustelleneinrichtungsplan hilfreich ist und welche Vorschriften eingehalten werden müssen. Außerdem wird geklärt, welche Kosten entstehen und wo man entsprechende Ausrüstung zur Baustelleneinrichtung mieten kann.
Baustelleneinrichtung – Definition
Bei der Baustelleneinrichtung wird die Baustelle vermessen, der Untergrund vorbereitet, die Baustelle gesichert und die gesamte Infrastruktur rund um die Baustelle installiert – von Zufahrten über Versorgungsleitungen bis zu Wohncontainern ist am Ende der Einrichtung alles für den Baubeginn vorbereitet. Die einzelnen Arbeitsschritte der Baustelleneinrichtung sollten im Leistungsverzeichnis des Bauvertrags aufgeführt sein. Es ist empfehlenswert, den Baustelleneinrichtungsplan mit dem zuständigen Verwaltungsamt abzustimmen. Je nach Größe der Baustelle muss spätestens zwei Wochen vor der Einrichtung eine Ankündigung an die zuständige Behörde übermittelt und gut sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden.
Baustelleneinrichtungsplan – Wie behält man den Überblick?
Einzelheiten zur Baustelleneinrichtung werden im Baustelleneinrichtungsplan festgelegt. Dieser zeigt übersichtlich die Lage
- der Sicherheitseinrichtungen wie Bauzäune oder Absperrungen
- der Lager- und Gerüststellflächen
- der Transporteinrichtungen wie Baustraßen und Zufahrtswege
- der Gerätschaften und Baumaschinen wie zum Beispiel Kranstellplätze
- der Gebäude und Container (zum Beispiel als Pausenräume und Wohnunterkünfte, als Materiallager oder für Sanitäreinrichtungen)
- der Medienversorgungsleitungen (zum Beispiel Strom, Wasser, Internet, Wärme, Abfall)
Gesetzliche Vorschriften der Baustelleneinrichtung – Was gibt es zu beachten?
Alle Richtlinien, die bei der Baustelleneinrichtung zu beachten sind, finden sich in der Baustellenverordnung (BaustellV). Sie fasst die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Verkehrssicherungspflicht zusammen.
- §4 des Arbeitsschutzgesetzes schreibt dabei vor, dass die Arbeit so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden wird und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Alle Schutzmaßnahmen inklusive des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans müssen den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache vermittelt werden. Ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz ist strafbar und kann eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich ziehen (§26 ArbSchG).
- Die Arbeitsstättenverordnung umfasst beispielsweise die Sicherstellung freier Flucht- und Rettungswege und die Verfügbarkeit von Erste-Hilfe-Material. Auch die Bestimmungen zu Unterkünften und Pausenräumen sind dort zu finden.
- Die Verkehrssicherungspflicht soll Schäden zu Lasten Dritter verhindern. Wer eine potenzielle Gefahrenquelle auf der Baustelle schafft, muss entsprechende Maßnahmen treffen, um Schäden für andere zu verhindern. Die Verkehrssicherungspflicht endet, wenn die Bauarbeiten ordnungsgemäß abgeschlossen sind. Kommt es allerdings zu unabgeschlossenen Bauarbeiten zum Beispiel wegen einer Vertragskündigung, endet die Verkehrssicherungspflicht erst, wenn sie von einem anderen übernommen wird. Bis dahin ist der bisherige Verkehrssicherungspflichtige verantwortlich, die Gefahrenquellen zu beseitigen und Schäden zu verhindern. Deshalb ist eine Übernahmevereinigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unbedingt empfehlenswert, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Baustellenverordnung bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Baustelleneinrichtung – Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung zählen zu den Baunebenkosten. Sind sie im Leistungsverzeichnis nicht als eigene Positionen aufgeführt, werden sie unter die Baustellengemeinkosten summiert. Um als Bauunternehmer die Kosten bei der Baustelleneinrichtung zu senken und möglichst unabhängig von zeitlichen Verzögerungen durch die eingeschränkte Verfügbarkeit von Baumaschinen zu sein, kann die gesamte Ausrüstung zur Baustelleneinrichtung auch flexibel online gemietet werden.
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