Diebstahlschutz für Baumaschinen
Hohe Schäden, geringe Aufklärungsquote: Der Diebstahl von Baumaschinen stellt für Bauunternehmer ein ernst zu nehmendes Risiko dar. Deshalb zeigen wir in diesem Beitrag, welche Möglichkeiten der Diebstahlsicherung es gibt und wie Du Dich gegen Diebstahlschäden versichern kannst
Welche Möglichkeiten für Diebstahlschutz bei Baumaschinen gibt es?
Wenn eine Baumaschine von einer Baustelle gestohlen wird, kostet das den Bauunternehmer viel Geld: Nicht nur der Wert der gestohlenen Maschine geht verloren, auch die Beschaffung einer Ersatzmaschine und möglicherweise eintretende Verzögerungen auf der Baustelle können hohe Kosten nach sich ziehen. Es gibt aber eine ganze Reihe an Maßnahmen, die man ergreifen kann, um Baumaschinen vor einem Diebstahl zu schützen:
Sicheres Abstellen der Maschinen
Oftmals schlagen die Täter nachts oder am Wochenende zu, wenn auf der Baustelle kein Betrieb herrscht. Es ist ratsam, die Baumaschinen nach Arbeitsende eng in einer Reihe abzustellen: Kleinere Maschinen können in die Mitte, große und schwere Maschinen an den Rand gefahren werden. So wird es Dieben erschwert, die kleineren Maschinen aus der Reihe zu lösen.
Mechanischer und elektronischer Diebstahlschutz
Mechanische Diebstahlsperren am Lenkrad oder am Gaspedal gibt es schon seit Längerem. Sie sind zwar vergleichsweise kostengünstig und einfach anzubringen, helfen allerdings nicht, wenn Maschinen beispielsweise mit einem Kran abtransportiert werden. Auch elektronische Wegfahrsperren werden zur Diebstahlsicherung eingesetzt: Sie verhindern, dass Unbefugte den Motor starten können und werden durch das Signal eines RFID-Chips im Maschinenschlüssel entsperrt.
Digitaler Diebstahlschutz
Eine moderne und besonders sichere Methode der Diebstahlüberwachung bietet der digitale Diebstahlschutz. Dafür werden die Baumaschinen mit einem kleinen Sender ausgestattet, der über ein GPS- oder GSM-Signal den aktuellen Standort der Maschine übermittelt. Derartige Systeme können über Akkus viele Wochen lang vollkommen autark funktionieren und zur Wiederaufladung auch an die Stromversorgung der Baumaschine angeschlossen werden. Im Gegensatz zur passiven Diebstahlsicherung beispielsweise durch Wegfahrsperren sind diese aktiven Sicherungssysteme beliebig individualisierbar: So können die Besitzer per SMS oder E-Mail informiert werden, sobald die Maschine in bestimmten Zeiträumen (z.B. nachts) bewegt wird oder sobald sie ein vorher auf einer Karte festgelegtes Gebiet verlässt (sogenanntes Geo-Fencing).
Die Systeme sind mit weiteren Sensoren kombinierbar, beispielsweise mit einer Messeinheit im Tank, die bei Kraftstoffdiebstahl Alarm auslöst, oder mit einem Rüttelsensor, der das Verladen der Maschine mit einem Kran registriert. So kann ein umfassendes und auf die jeweilige Situation vor Ort perfekt abgestimmtes Paket an Sicherungsmaßnahmen geschnürt werden, das alle ungewöhnlichen Vorkommnisse schnell und einfach an den Computer oder das Smartphone übermittelt. Am sichersten ist es natürlich, die unterschiedlichen passiven und aktiven Methoden der Diebstahlsicherung zu kombinieren.
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Was kostet der Diebstahlschutz bei Baumaschinen?
Die Kosten hängen vom Umfang der Diebstahlsicherung ab. Systeme zur Positionsverfolgung beispielsweise beginnen bei wenigen hundert Euro, können aber auch über 1000 Euro kosten. Sollte man dieses Geld in eine digitale Diebstahlsicherung investieren? Definitiv! Denn die Kosten für solche Module betragen nur einen Bruchteil des möglichen Schadens, der beim Diebstahl einer Baumaschine entsteht. Außerdem kann es sein, dass Deine Versicherung Dir bessere Konditionen anbietet, wenn Deine Maschinen mit einem modernen Ortungsgerät ausgestattet sind – so kannst Du zusätzlich Geld sparen.
Kann man sich gegen den Diebstahl von gemieteten Baumaschinen versichern? Lohnt sich eine Diebstahl Versicherung?
Da der Schaden bei gestohlenen Baumaschinen oftmals sehr hoch ist, lohnt es sich auf jeden Fall, sich für den Fall eines Maschinendiebstahls zu versichern und bei gemieteten Baumaschinen mit dem Vermieter eine Haftungsbeschränkung festzulegen. Wird keine Haftungsbeschränkung vereinbart, so haftet der Mieter für einen Diebstahl während der Mietzeit und muss die entsprechenden Kosten tragen. Wenn Du beispielsweise bei klarx Deine Baumaschinen mietest, kannst Du die Haftung im Falle eines Diebstahls auf einen Selbstbehaltungsbetrag von 25% des Listen-Neuwerts (mindestens jedoch 1.000 Euro) beschränken. Bei Verlust oder Diebstahl aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters muss allerdings der Wiederbeschaffungswert in voller Höhe geleistet werden. Mehr Informationen findest Du in unseren AGB.
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Kostenloser GPS Diebstahlschutz bei klarx
Baumaschinen, die Du im Logistikzentrum von klarx in München Sendling mietest, sind automatisch mit einem Telematiksystem ausgestattet. Damit profitierst Du von einem kostenlosen Diebstahlschutz, der einen Alarm auslöst, sobald die Maschine ein festgelegtes Gebiet verlässt (sogenanntes Geo-Fencing). Wenn die Maschine den “virtuellen Baustellenzaun” durchbricht, benachrichtigt klarx sofort die Polizei und verfolgt die Position der Maschine.
Aber nicht nur das: Das eingebaute Telematikmodul bietet Dir weitere Vorteile, die über die Diebstahlüberwachung hinausgehen. Im kostenlosen klarxMANAGER können Daten zur In- und Außerbetriebnahme der Maschine, Auslastungsberechnungen und Verbrauchsinformationen abgerufen werden – so können ein zu hoher Spritverbrauch oder unnötige Standzeiten verhindert und der Einsatz der Maschinen optimiert werden.
DIN-Normen des Bauwesens – Beispiele
Alleine im Bauwesen gibt es über 3.000 Normen. Für jede Gelegenheit gibt es Richtlinien, an die sich Bauherren, Architekten, Planer & Co. im besten Fall halten sollten und die helfen, Anforderungen am Bau, an Maschinen oder an die Sicherheit zu erfüllen.
DIN-Normen aus der Baubranche erstrecken sich über viele Bereiche. Die folgende Auswahl zeigt ein paar Fallbeispiele und Anwendungsgebiete auf:
DIN ISO 9245
In dieser Norm ist die Leistung speziell von Erdbaumaschinen festgelegt. Formeln zur Berechnung, Datenblätter, Begrifflichkeiten, Anwendungsgebiete und Einheiten sind Teil dieser Norm.
DIN EN 13001 Krane - Konstruktion allgemein
Lasteinwirkungen, Sicherheitsnachweise von Drahtseilen oder auch Grenzzustände von Stahltragewerken sind in der DIN EN 13001 zusammengefasst. Diese Produktnorm beschäftigt sich mit der Konstruktion von Kranen und ist besonders bei der Prüfung von Kranen relevant.
DIN EN 15573
Erdbaumaschinen - Anforderungen an die Anwendung auf der Straße
Abmessungen, Gewichte, Geschwindigkeit und Bremsanlagen und Bedienerplatz – all das und noch viel mehr legt die DIN EN 15573 Norm für Erdbaumaschinen in Bezug auf die Anwendung auf der Straße fest.
Diese beiden Normen sind die wichtigsten im Hinblick auf die Instandhaltung von Maschinen. In diesem Beitrag der klarxCADEMY kannst Du mehr dazu lesen: Instandhaltung.
DIN EN 474-1
DIN EN 474-1 bezieht sich auf das Sichtfeld von Erdbaumaschinen, das bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, damit Fahrer beim Bedienen von Erdbaumaschinen keinen Gefahren ausgesetzt werden.
DIN-Normen und die Rechtslage
Wenn bestimmte Produktdetails oder Qualitätsstandards in einer DIN-Norm festgelegt werden, ist die Einhaltung dieser Vorgaben erstmal freiwillig und nicht verpflichtend. Eine DIN-Norm ist nicht automatisch ein Gesetz. Anders verhält es sich, wenn die Einhaltung bestimmter DIN-Normen in einem Vertrag festgelegt wird oder sich der Gesetzgeber in einer Vorschrift auf eine DIN-Norm bezieht. In solchen Fällen ist die Einhaltung von DIN-Normen verpflichtend.
Außerdem können DIN-Normen gleichzeitig die anerkannten Regeln der Technik darstellen. Vorsicht: Dies ist zwar häufig der Fall, es kann aber auch Abweichungen geben. Anerkannte Regeln der Technik können ebenso in anderen Regelwerken als den DIN-Normen festgelegt sein und nicht jede DIN-Norm ist automatisch eine anerkannte Regel der Technik. Diese anerkannten Regeln der Technik spielen im Alltag eine große Rolle. Auch wenn sie in der deutschen Musterbauordnung nicht ganz eindeutig definiert sind, handelt es sich im Grunde genommen um Standards, die sich in der Praxis als tauglich herausgestellt haben und in der Baufachwelt breit akzeptiert sind. Die meisten dieser Regeln gibt das Deutsche Institut für Bautechnik als sogenannte technische Baubestimmungen bekannt.
Bei Verträgen über die Erbringung von Bauleistungen gilt meistens, dass die anerkannten Regeln der Technik (und damit automatisch auch viele der DIN-Normen) eingehalten werden sollen, wenn es nicht ausdrücklich anders im Vertrag festgehalten worden ist. Die anerkannten Regeln der Technik sind also eine Art Mindeststandard: Wird er nicht erfüllt, liegt ein Mangel vor. Deshalb spielen die DIN-Normen im Bauwesen eine wichtige Rolle - auch wenn sie nicht automatisch Gesetzen entsprechen.
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