RAB – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Arbeiten bei Wind und Wetter, ständiger Zeitdruck und große körperliche Belastung: Unter diesen Umständen kann es auf Baustellen schnell zu Unfällen kommen. Umso wichtiger ist es, die richtigen Schutzvorkehrungen zu treffen. Hier erfahren Sie, was die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen beinhalten.
Was bedeutet RAB?
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (kurz: RAB) werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt. Sie informieren über den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf Baustellen. Ziel dieser Regeln ist es, Unfälle auf Baustellen zu vermeiden und einen störungsfreien Ablauf zu ermöglichen.
Bei den RAB handelt es sich um eine Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. Dort findest Du genauere Informationen darüber, wie man die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der darauf aufbauenden Verordnungen, insbesondere der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV), erfüllen kann.
Welche Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen gibt es?
Die RAB sind in folgende Abschnitte unterteilt:
- RAB 01-09: Allgemeines
- RAB 10-19: Begriffsbestimmungen
- RAB 20-29: Regeln zur Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes auf Baustellen
- RAB 30-39: Regeln zur Baustellenverordnung
Allerdings wurden bis heute nur einzelne Regeln aus den jeweiligen Abschnitten verabschiedet:
- RAB 01
Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB - RAB 10
Konkretisierung von Begriffen der Baustellenverordnung - RAB 25
Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung) - RAB 30
Geeigneter Koordinator (Konkretisierungen zu § 3 der Baustellenverordnung) - RAB 31
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) - RAB 32
Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierungen zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung) - RAB 33
Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes
Wo kann man die RAB herunterladen?
Auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin können die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen heruntergeladen werden. Neben den Konkretisierungen der gesetzlichen Vorschriften finden sich im Anhang der RAB zahlreiche Musterdokumente und Vorlagen, beispielsweise Muster für die Dokumentation von Arbeitseinsätzen, Anträge auf Erteilung eines Befähigungsscheines oder ein Leitfaden zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen.
Übrigens: Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, der die RAB erarbeitet hat, hat seine Arbeit am Ende des Jahres 2003 eingestellt. Vorerst werden also keine weiteren Regeln zu den RAB hinzukommen.
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