Miet-Lexikon: Lebensdauer von Baumaschinen

Die Lebensdauer einer Baumaschine beschreibt den Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme und der letzten Außerbetriebnahme der Maschine. Sie wird in der Regel in Jahren angegeben. Während der Lebensdauer ist eine Maschine durchgehend bestimmungsgemäß einsetzbar und leistungsbereit.

Die Lebensdauer wird manchmal auch als Gesamtnutzungsdauer bezeichnet. Hier muss man allerdings aufpassen, dass man die Lebensdauer nicht mit der Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle verwechselt: Bei der Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle handelt es sich um einen vom Bundesfinanzministerium festgelegten durchschnittlichen Erwartungswert, wie lange eine bestimmte Maschine nutzbar ist. Dieser Erwartungswert ist zwar für die steuerliche Abschreibung wichtig, muss aber mit der tatsächlichen Lebensdauer der Maschine nicht übereinstimmen.

Insbesondere wenn gebrauchte Baumaschinen begutachtet und bewertet werden sollen, ist das Lebensalter der Maschine (also die Lebensdauer von der ersten Inbetriebnahme bis zum Zeitpunkt der Bewertung) gar nicht so ausschlaggebend. Viel wichtiger ist die Zahl der Betriebsstunden (auch Maschinenstunden genannt). Denn die Zahl der Stunden, in denen die Maschine bereits eingesetzt wurde, hat einen großen Einfluss auf den Maschinenzustand, der eine der zentralen Größen beim Bewertungsverfahren von Gebrauchtmaschinen darstellt.

 


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