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Mit der Baumaschine im Straßenverkehr

Baumaschinen auf öffentlichen Straßen zu fahren, wirft viele Fragen auf. Ob Bagger oder Lader – für den Einsatz im Straßenverkehr gibt es strenge Vorschriften und Regelungen, die beachtet werden müssen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Aspekte, die beim Fahren von Baumaschinen im Straßenverkehr zu beachten sind.

 

Die Regeln der StVZO für Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr

Die Nutzung von Baumaschinen im Straßenverkehr wird durch verschiedene Regelungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Die StVZO legt technische Anforderungen für Baumaschinen im Straßenverkehr fest. Wichtige Punkte sind:

  • Beleuchtung: Funktionierende Scheinwerfer und Rückleuchten sind Pflicht.
  • Kennzeichnung: Geschwindigkeitsschilder müssen links, rechts und hinten angebracht sein.
  • Warneinrichtungen: Ein Gelbes Rundumlicht für Fahrzeuge mit ungewöhnlichen Abmessungen, wenn es behördlich vorgeschrieben ist (§ 52 StVZO). Eine Ausnahmegenehmigung ist nach § 70 StVZO bei dauerhafter Installation nötig.
  • Zulassungspflicht: Selbstfahrende Maschinen bis 20 km/h brauchen kein Kennzeichen, aber ein Besitzerschild (StVZO § 64 b).

Das Fahren mit einer Palettengabel ist nicht erlaubt, diese muss gesondert transportiert werden.

 

Baumaschine mit leerer SchaufelRadlader und Bagger in Benutzung auf der Baustelle

 

 

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die StVO regelt das Verhalten von Baumaschinen im Straßenverkehr. Wichtige Punkte hier sind:

 

  • Geschwindigkeit: Die maximal zulässige Geschwindigkeit muss beachten werden.
  • Verkehrsregeln: Schilder und Regeln müssen genau gekannt werden.
  • Gelbes Blinklicht: Ist erlaubt, um vor Arbeits- oder Unfallstellen und bei langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen (§ 38 Abs. 3 StVO). Diese Warnleuchten erhöhen die Sicherheit, indem sie andere Verkehrsteilnehmer auf mögliche Gefahren hinweisen.

 

Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass Baumaschinen sicher und regelkonform im Straßenverkehr bewegt werden können. Wollen Sie einen Radlader auf öffentlichen Straßen fahren? Dann müssen Sie das wissen.

Braucht man einen Führerschein für Baumaschinen?

Ja, für das Führen von Baumaschinen im Straßenverkehr ist in der Regel ein spezieller Führerschein erforderlich. Die Art des Führerscheins hängt von der jeweiligen Maschine und ihrem Einsatzgebiet ab. Das Mindestalter für das Führen einer Baumaschine im Straßenverkehr beträgt 18 Jahre und der Fahrer muss über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. In einem anderen Artikel haben wir die explizite Frage beantwortet,

ob man für einen Bagger einen Führerschein braucht.

Führerscheinanforderungen und Vorschriften für Baumaschinen

Die Anforderungen an die Fahrerlaubnisklasse orientieren sich an der Höchstgeschwindigkeit der Maschine:

 

  • Bis 20 km/h: Fahrerlaubnis Klasse L bzw. Klasse 5
  • Bis 25 km/h: Bei einer Geschwindigkeit über 25 km/h gibt das Maschinengewicht den Ausschlag:
    • Bis 3,5 Tonnen: Klasse B
    • 3,5 bis 7,5 Tonnen: Klasse C1 bzw. Klasse 3
    • Über 7,5 Tonnen: Klasse C bzw. Klasse 2
  • Bis 40 km/h: Führerschein Klasse T (nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gültig)

 

Es ist zu beachten, dass der Fahrer für die Fahrerlaubnisklasse C ab dem 50. Lebensjahr eine erneute und regelmäßige Überprüfung der Augen absolvieren muss. Neben der Fahrerlaubnis ist die geistige und körperliche Zuverlässigkeit des Fahrers essenziell. Der Fahrer muss vom Unternehmer für die Führung der Maschine beauftragt werden und an einer Unterweisung zur Führung und Wartung teilnehmen. Nach der Unterweisung ist er verpflichtet, den Unternehmer über seine Befähigung in Kenntnis zu setzen.

Führerschein für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Hier wird zwischen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h und über 20 km/h unterschieden. Die Fahrerlaubnis ist bei mehr als sechs Kilometer pro Stunde immer Pflicht.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h

  • Möglichkeit 1: Allgemeine Betriebserlaubnis, ggf. Ausnahmegenehmigung und Spezialgenehmigung für technische Veränderungen mitführen.

  • Möglichkeit 2: Einzelbetriebserlaubnis mit zugehörigem Gutachten, ggf. Ausnahmegenehmigung sowie Spezialgenehmigung für technische Veränderungen mitführen

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 20 km/h

  • Betriebserlaubnis

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

  • Letzte HU-Bescheinigung (TÜV)

  • AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)

  • Ggf. Ausnahmegenehmigung

Fahrerlaubnis_selbstfahrende_Arbeitsmaschine_Miete_klarx-300x189Fahrerlaubnis Klasse B und L erlauben das Führen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 20 km/h bis 3,5 Tonnen

 

Sicherheitsvorkehrungen beim Fahren von Baumaschinen

Die Sicherheit im Umgang mit Baumaschinen ist von höchster Bedeutung. Es gibt zahlreiche Vorschriften und Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass sowohl der Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer geschützt sind. Besonders im Hoch- und Tiefbau gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen und es werden spezifische Maschinen benötigt, um die hohen Standards zu erfüllen.

Welche Ausrüstung ist für Baumaschinenführer vorgesehen?

Baumaschinenführer müssen bestimmte Schutzausrüstungen tragen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören Helme, Sicherheitswesten und Schutzbrillen. Diese Ausrüstungen sind darauf ausgelegt, Verletzungen zu verhindern und die Sichtbarkeit des Fahrers zu erhöhen. Folgende Dinge müssen in einer Baumaschine zusätzlich enthalten sein:

 

  • Verbandskasten

  • Warndreieck

  • Warnweste

  • Warnleuchte (bei über 3,5 Tonnen)

  • Unterlegkeil (bei über 4 Tonnen)

Sicherheitsschuhe auf einer Baustelle

 

Wenn auch auf der Maschine nicht vorgeschrieben: Sicherheitsschuhe gehören auf jede Baustelle

Was muss beim Sichtfeld von Baumaschinen beachtet werden?

Das Sichtfeld des Fahrers muss frei von Hindernissen sein, um Unfälle zu vermeiden. Spiegel und Kamerasysteme können helfen, tote Winkel zu reduzieren. Es ist entscheidend, dass der Fahrer einen klaren Überblick über seine Umgebung hat und mögliche Gefahren frühzeitig erkennt. Für Fahrzeuge, deren Bauart den Fahrzeugführern kein ausreichendes Sichtfeld lässt, braucht es eine Erlaubnis (§ 29 Abs. 3 StVO), welche bei der Fahrt mitgeführt werden muss. Eine solche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn für das Fahrzeug eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vorliegt.

 

Versicherungspflichten für Baumaschinen auf der Straße

Baumaschinen, die im Straßenverkehr eingesetzt werden, unterliegen speziellen Versicherungspflichten. Diese Versicherungen decken Schäden ab, die durch die Nutzung der Maschinen verursacht werden können.

Versicherungsanforderungen für verschiedene Baumaschinentypen

Die Versicherungsanforderungen für Baumaschinen im Straßenverkehr sind abhängig von der Höchstgeschwindigkeit der Maschine:

 

  • Über 20 km/h: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Kennzeichen sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung pflichtversichert.
  • Unter 20 km/h: Keine Versicherungspflicht. Hier ergibt sich ein Risiko, besonders für Privatpersonen, da private Haftpflichtversicherungen das Schadensrisiko meistens nicht automatisch abdecken.

Tipps für private Bauherren

Als privater Bauherr ist es ratsam, das Schadensrisiko in die Haftpflichtversicherung aufnehmen zu lassen. Weitere Informationen zur Versicherung von gemieteten Baumaschinen von klarx finden Sie in diesem Artikel: Versicherungen für Bauherren

Zusätzliche Anforderungen für Baumaschinen im Straßenverkehr

Neben den allgemeinen Regelungen gibt es zusätzliche Anforderungen, die je nach Einsatzort und -zweck variieren können.

Vorschriften bei übermäßiger Straßenbenutzung

Bei übermäßiger Nutzung von Straßen durch Baumaschinen, wie bei langen Transportwegen oder besonders schweren Maschinen, können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Sollte die Baumaschine mit ihren Abmessungen, Achslasten oder ihrer Gesamtmasse die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen bei der Fahrt überschreiten, liegt eine sogenannte „übermäßige Straßenbenutzung“ vor (§ 29 Abs. 3 StVO). In diesem Fall braucht es für die Fahrt eine besondere Erlaubnis und gleichzeitig eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Diese Genehmigungen müssen vorab bei den zuständigen Behörden eingeholt werden.

Ausnahmeregelungen und Genehmigungen

In bestimmten Fällen sind Ausnahmeregelungen und Sondergenehmigungen notwendig, um Baumaschinen im Straßenverkehr zu nutzen. Diese Genehmigungen sind oft zeitlich begrenzt und an spezifische Bedingungen geknüpft.

Fazit

Die Nutzung von Baumaschinen im Straßenverkehr erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher und sicherheitstechnischer Vorgaben. Eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis der Vorschriften sind unerlässlich, um rechtliche Probleme und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Möchten Sie Baumaschinen für Ihr Bauvorhaben mieten? Bei klarx finden Sie die passende Maschine und können sich umfassend beraten lassen. klarx bietet erhöhte Transparenz, flexible Mietmodelle und eine Digitalisierung der Baumaschinenmiete, die Ihre Projekte effizienter und nachhaltiger gestalten.


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Bildnachweise:

"Radlader und Bagger in Benutzung auf der Baustelle" - Canva, "Fahrerlaubnis Klasse B und L erlauben das Führe von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 20 km/h bis 3,5 Tonnen" - Eigene Darstellung, "Wenn auch auf der Maschine nicht vorgeschrieben: Sicherheitsschuhe gehören auf jede Baustelle" - Canva

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