Mieten mit klarx

Versicherung, Schäden und Diebstahl

Wie Sie Ihre Haftung begrenzen und was bei Schaden, Störung oder Diebstahl zu tun ist.

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Haftungsbeschränkung

Gegen ein gesondertes Entgelt können Sie eine Haftungsbeschränkung (Maschinenbruchpauschale) vereinbaren. Sie begrenzt Ihre Haftung für Schäden am Mietgerät auf einen Selbstbehalt, der sich nach dem Listen-Neuwert des Geräts richtet. Ohne Haftungsbeschränkung haften Sie für alle Schäden sowie für Verlust und Diebstahl während der Mietzeit und versichern das Gerät selbst. Die Details regeln unsere AGB.

Schaden melden

Melden Sie einen Schaden bitte umgehend in Textform an klarx, zum Beispiel per E-Mail. Im klarxMANAGER tragen Sie den Schaden zusätzlich direkt am Mietauftrag ein, siehe Laufende Mieten verwalten.

Störung, Diebstahl oder Verlust

Wenden Sie sich bitte umgehend an klarx. Einen Diebstahl zeigen Sie zusätzlich unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle an.

Häufige Fragen

Bin ich durch den Mietvertrag versichert?

Mit einer Haftungsbeschränkung ist Ihre Haftung für Schäden am Mietgerät auf einen Selbstbehalt begrenzt. Ohne sie haften Sie voll und versichern das Gerät selbst. Mehr dazu oben unter Haftungsbeschränkung.

Wer trägt die Kosten, wenn ein Gerät verschmutzt oder beschädigt zurückkommt?

Wir stellen Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung, wenn ein Gerät nicht im Auslieferungszustand zurückkommt.

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